Herbert Lange in Greifswald

In den frühen 1930er Jahren war die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald im historischen Hauptkomplex der Universität am Rubenowplatz und in der Domstraße in der Greifswalder Innenstadt untergebracht, wo die geistes- und rechtswissenschaftlichen Fächer zu dieser Zeit ihren Sitz hatten.

Das barocke Hauptgebäude der Universität Greifswald mit dem Rubenow-Denkmal zu Ehren des Universitätsgründers aus dem Jahr 1856.

Am 16. Mai 1933 wurde die Hochschule offiziell in „Ernst-Moritz-Arndt-Universität“ umbenannt (unterzeichnet u. a. durch Hermann Göring als Ministerpräsidenten des Freistaats Preußen).

Herbert Lange ging 1930 nach Greifswald, um Jura zu studieren und trat bald der Greifswalder Burschenschaft „Rugia“ bei, einer schlagenden studentischen Vereinigung, die 1856 gegründet worden war und seinerzeit ein Verbindungshaus in der Salinenstraße 47 besaß. Das Gebäude aus rotem Backstein am Ryck hat sich erhalten: „Vielleicht war es einer der Fechtkämpfe der Burschenschaft, beim dem Lange die viel gerühmte Duellnarbe im Gesicht erhielt“, schreibt Andrew Wallis auf Seite 89 der oben genannten Quelle.

Heute hat die „Rugia“ ihr Verbindungshaus in der Robert-Blum-Straße 4, direkt neben dem Greifswalder Theater. Wer sich selber ein Bild von der Greifswalder Burschenschaft Rugia machen möchte, dem sei der Wikipedia-Eintrag zur Verbindung sowie deren Homepage empfohlen.

Rugia-Haus

Banner-Rugia

„Langes Zeit an der Universität war kurz. Obwohl er später behauptete, er habe bis März 1934 studiert und trotzdem keine Abschlussprüfungen abgelegt, zeigt das Register, dass Lange die Universität im Sommer 1932 verließ“, merkt Andrew Wallis ebendort an. Mit dieser Behauptung und einer befürwortenden Stellungnahme seiner damaligen vorgesetzten Dienststelle versuchte Lange im Herbst 1941 seine Zulassung zur 1. Juristischen Staatsprüfung zu erreichen. Das Reichsministerium der Justiz beschied Lange mit Schreiben vom 03. Dezember 1941, dass „auch bei größtem Wohlwollen noch ein Nachstudium von mindestens 2 Semestern unter voller Befreiung von seinem Dienst als Kriminalkommissar“ zu verlangen sei. Begründet wurde dies mit dem „weit über 7 Jahre“ zurückliegenden Studium und der Feststellung, dass „schon damals die in den Übungen gezeigten Leistungen nur knapp dem Durchschnitt entsprachen“. Quelle: Akte BArch R 30121/151

Ab Dezember 1941 tötete das „Sonderkommando Lange“ im Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) in Polen zehntausende Juden, Sinti und Roma.

Eine juristische Staatsprüfung hat Herbert Lange nicht abgelegt.

Alle Fotos: Peter Hoffmann