DU SOLLST NICHT MORDEN!

„Wie man mit dem Wissen um die Täter umgehen soll, ist eine Frage, auf die es keine eindeutige Antwort gibt. Letztlich ergibt sich eine solche aus den Motiven und den Zielen der Auseinandersetzung mit ihnen. Es ist ein Feld, das sich dynamisch entwickelt und in dem es nur wenige Grundsätze gibt, die von den Institutionen, die sich mit Tätern beschäftigen, geteilt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Erkenntnis, dass es keine spezifischen Merkmale gibt, die jemanden zum Massenmörder machen und dass man Täter nicht mystifiziert.

Schlagworte, die mehr vernebeln als erhellen und die immer noch oft genannt werden, sind u.a. ‚Das Böse‘, ‚unerklärlich‘ und ähnliches. Übereinkunft besteht auch darin, dass man nicht vermitteln soll, die Motive von Tätern abschließend klären zu können. Ein weiteres Element ist auch, Täter immer in Beziehung zu Opfern zu setzen. …

Täter kamen meistens aus der Mitte der Gesellschaft. Es gab sicher auch Menschen, denen man mit (schwierigen) Begriffen wie ‚Psychopath‘ oder ‚Mordlust‘ beikommen kann; in den meisten Fällen konnten sich aber die Täter (und Täterinnen!) im Jahr 1938 selbst nicht vorstellen, wozu sie ein Jahr oder zwei später imstande waren. Täterschaft kann man also nicht ohne ihr gesellschaftliches Umfeld – und das war die nationalsozialistische Volksgemeinschaft – verstehen.“

Dies schrieb uns der Historiker Robert Parzer vom Gedenkort T4 (Tiergartenstraße 4) in Berlin in einer Mail vom 29. September 2024. Gewiss bildete die nationalsozialistische Volksgemeinschaft das „Rückgrat“ (Robert Parzer) dafür, dass zum Beispiel psychisch Kranke von einem Täter wie Herbert Lange ermordet werden konnten. Jedoch entlastet das Vorhandensein eines solchen Umfeldes nicht die einzelnen Täter von ihrer individuellen Verantwortung für ihre Taten, für die sie ihre Wahl getroffen haben. Gerade die jüngste Zeit hat wieder gezeigt, welche Bedeutung einzelne Menschen für den Verlauf der Geschichte und das Schicksal unzähliger anderer haben können.

Das heutige Museumshaus Mönchstr. 38, das Elternhaus Herbert Langes, in dem er bis in 1930er Jahre hinein fast zwei Drittel seines Lebens verbracht hat und in dem seine Persönlichkeit maßgeblich geprägt wurde, ist als solches bereits eine beredte und bestens dokumentierte Quelle, sich dem Menschen Herbert Lange anzunähern. Es bedarf nicht übergroßer Anstrengung, sich hier an Ort und Stelle in die Zeit vor einhundert Jahren zurückzuversetzen. Ergänzt mit weiteren Erkenntnissen bietet das Museumhaus Mönchstr. 38 hier eine einmalige Gelegenheit, Geschichte anschaulich und vielleicht ein Stück begreifbar zu machen.

Herbert Lange wurde am 29. September 1909 in Menzlin bei Anklam geboren und am 07. November desselben Jahres evangelisch-lutherisch getauft.

Von seinem Elternhaus in der Mönchstraße 38 sind es keine zweihundert Schritte bis zur Stralsunder Marienkirche, der größten Pfarrkirche der Hansestadt.

Dort wurde Herbert Lange am 05. April 1925 auch konfirmiert. Der Konfirmation vorangegangen waren zwei Jahre Konfirmanden-Unterricht und Pflichtbesuche der sonn- und feiertäglichen Gottesdienste, die ihm die Grundlagen des christlichen Glaubens vermittelten. Sein Konfirmator, Pastor Richard Thurow, gab Herbert Lange am Palmsonntag 1925 folgenden Konfirmationsspruch mit auf den Lebensweg:

„Kämpfe den guten Kampf des Glaubens; ergreife das ewige Leben, wozu du berufen bist und bekannt hast das gute Bekenntnis vor vielen Zeugen.“

1. Brief des Timotheus, Kapitel 6, Vers 12

(Wir danken an dieser Stelle Herrn Pastor Stefan Fricke von der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien in Stralsund, dessen Kirchenbuchrecherche auf unsere Anfrage hin den Konfirmationseintrag von Herbert Lange zutage gefördert hat.)

Die Wahl des Konfirmationsspruches dürfte mit Bedacht erfolgt sein. Nur hat die Mahnung des Paulus an Timotheus, „den guten Kampf des Glaubens zu kämpfen“, bei Herbert Lange nicht gefruchtet. Er hat sich schließlich gegen diesen „guten Kampf“ entschieden, mithin insbesondere Gottes 5. Gebot: „DU SOLLST NICHT MORDEN!“ von sich gewiesen.

Pastor Thurow von der Kirchengemeinde St. Marien war im Nebenamt mit der Seelsorge und dem weiteren kirchlichen Dienst an der 1912 eröffneten 4. Pommerschen Heil- und Pflegeanstalt (heute: Krankenhaus-West – Helios Hanseklinikum Stralsund) beauftragt und damit vertraut mit den Patienten, die später Opfer Herbert Langes werden sollten. Richard Thurow verstarb 1930 im Alter von 59 Jahren.

Mitte der dreißiger Jahre gibt Herbert Lange im „Fragebogen zur Erlangung der Heiratsgenehmigung“ (siehe „Herbert Lange Dokumente“, veröffentlicht am 09. Juli 2026) als Konfession noch evangelisch an. In seiner SS-Führerpersonalakte (Akte BArch R 9361-III/539372) heißt es dann später: „ggl. – gottgläubig“.

Die Bezeichnung „gottgläubig“ hatte in der Zeit des Nationalsozialismus aufgrund eines Erlasses des Reichsinnenministers Wilhelm Frick vom 26. November 1936 bei aus den Kirchen ausgetretenen Personen auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie in Personalpapieren unter der Rubrik „Religionszugehörigkeit“ die Worte „Dissident“ oder „konfessionslos“ zu ersetzen. Als „gottgläubig“ galt, wer sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt hatte, jedoch nicht „glaubenslos“ war. Die Einführung des Begriffs „gottgläubig“ kann man als Versuch betrachten, eine religiöse Identifikationsformel für Nationalsozialisten jenseits der Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften zu schaffen. Das Wort bezeugte einen Kirchenaustritt und galt damit zum Beispiel im Hinblick auf staatliche Dienstverhältnisse als Ausweis besonderer ideologischer Nähe zum Nationalsozialismus. In der Schutzstaffel (SS) wurde die christliche Kirchenzugehörigkeit ab den 1930er-Jahren aktiv bekämpft. Reichsführer SS Heinrich Himmler forderte SS-Angehörige auf, aus der Kirche auszutreten.

Stand der Begriff „gottgläubig“ bis in die 1930er Jahre auch für unverfängliche religiöse Vorstellungen, also für Monismus, Pantheismus oder christlichen Unitarismus (die Ablehnung der Trinität von Vater, Sohn und Heiligem Geist), wies er im völkisch-deutschnationalen Spektrum nun die teils radikale Abkehr von den christlichen Konfessionen aus, die unter anderem aufgrund ihrer „orientalischen“, ihrer jüdischen Wurzeln nicht zum religiös überhöhten „Deutschtum“ passten.

Papst Pius XI. kritisierte in seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge“ aus dem Jahr 1937 den Begriff „gottgläubig“ als „pantheistisch verschwommen“ und wendet sich in diesem Kontext ebenfalls gegen die nationalsozialistische Rassenlehre: „Dieser Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie gelten unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie Gottes Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hoch und Niedrig, Reich und Arm stehen gleichermaßen unter Seinem Wort.“

Als „gottgläubig“ galten 1939 rund 3,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. In der NSDAP war diese Gruppe deutlich stärker repräsentiert: Im Gau Berlin waren 27 Prozent, in Aachen gut 22 Prozent der NSDAP-Mitglieder „gottgläubig“. Bei der Waffen-SS wurden etwa 30 Prozent als „gottgläubig“ geführt, auf Führungsebene war der Anteil weitaus höher.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass weder sein – zumindest formell christliches – Elternhaus noch die Institution der evangelisch-lutherischen Kirche in der Kirchenprovinz Pommern Herbert Lange die moralische Festigkeit und die christlichen Werte vermitteln konnten, die ihn womöglich davon abgehalten hätten, zum Massenmörder zu werden.

Foto: Peter Hoffmann